Funk - Long Range Certificate (LRC):
Allgemeines Funkbetriebszeugnis Long Range Certificate (LRC)
Amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für
UKW, GW, KW und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten. International und unbefristet gültig.
Zulassungsvoraussetzungen
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)
Prüfung
Die Prüfung zum Allgemeinen Funkbetriebszeugnis besteht aus einer theoretischen Prüfung, der
schriftlichen Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen und einer praktischen
Prüfung. Es werden alle Kenntnisse des Beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnisses verlangt.
Das LRC beinhaltet das SRC, deshalb baut auch die Prüfung zum LRC auf die Prüfung zum SRC
auf – es ist eine Erweiterung.
Theorie
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u.a. in folgenden Themenbereichen des Seefunks
nachgewiesen werden:
Alle Kenntnisse des SRC
Kurzwelle, Grenzwelle
Betriebsarten Funkfernschreiben, Faksimile, Daten
Telekommunikation über Satellit, Inmarsat
Weltweite Geographie, insbesondere Hauptschifffahrtswege mit den dafür zutreffenden Nachrichtenübertragungswegen
Dazu müssen zwei Simple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden, einer besteht aus 24 Fragen (SRC), ein anderer aus 14
Fragen (LRC).
Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsmeldungen
Die Aufnahme erfolgt in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender
Übersetzung ins Deutsche. Zusätzlich wird ein deutscher Text ins Englische übersetzt unter Einbeziehung der allgemeinen
gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt. Es handelt sich dabei um eine schriftliche Aufgabe, sowie
einer hierzu ggf. erforderlichen mündlichen Prüfung.
Praxis
In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen
an DSC-Grenzwellen/Kurzwellen/Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen (terrestrischer Seefunk) abgewickelt. Gleiches wird auch für
den mobilen Seefunk über Satellit (Inmarsat C) verlangt. Im Einzelnen werden gefordert:
Pflichtaufgaben terrestrischer Seefunk (Editieren eines DSC Controllers, Senden eines Notalarms, Speicherabfrage und
Bestätigung des Empfangs eines DSC Notalarms, Aussendung einer Notmeldung, Weiterleitung eines Notalarms und
Informieren der Seefunkstelle in Not, Beenden des Notverkehrs, Aufhebung eines Fehlalarms, Senden eines
Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung, Aufnahme einer Dringlichkeitsmeldung, Einleitung weiterer
Maßnahmen)
Pflichtaufgaben mobiler Seefunk Inmarsat C (Konfigurieren der Anlage, Einleiten und Auslösen eines Seenotalarms, Herstellen
von Telexverbindungen, Beenden der Betriebsbereitschaft)
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